Zwei Jahre Haft für Ansehen von Pornos übers Internet
Montag, den 5. Januar 2009“… wer Porno übers Internet allein anschaut, steht damit bereits mit einem Fuß im Gefängnis. Ihm drohen bis zu zwei Jahre Haft. Selbst niedere Polizeibeamte dürfen beim Verdacht auf illegalen Pornokonsum etwa Wohnungsdurchsuchungen durchführen.”
Leser aus Deutschland können (noch) aufatmen. Selbst wenn nach einem Gesetz, das CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke beschlossen haben, seit 2008 nachvollziehbar ist, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat und damit auch ermittelbar wäre, wer welches Video im Internet gesehen hat (Details hier) – noch geht es um Indien.
Der Heise-Newsticker “Indien: Abhören von Telefonaten und E-Mail-Überwachung bei jeglicher Straftat” (aus dem das oben angeführte Zitat stammt) zeigt am Beispiel von Indien, wie Politiker unter dem Eindruck aktueller Ereignisse jede Situation nutzen, um Grundrechte der Bevölkerung zu beschneiden. Einmal beschlossen führt oft kein Weg zur Bewahrung der Grundrechte zurück – genügend Ansätze in diese Richtung gibt es auch in Deutschland. Und dabei geht es nicht um Pornografie im Internet (höchstens mal als Vorwand) – es geht bei Online-Schnüffelei um Interessensprofile, Netzwerke, politische Betätigung und so weiter.
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